Haltungsform: Was man beim Einkauf wissen muss

21. Februar 2024

Seit Kurzem gilt das neue Tierhaltungs-Kennzeichnungs-Gesetz. Es schreibt die Deklaration der Haltungsbedingungen für tierische Produkte vor. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kommt damit ein neues Siegel in den Handel. TÜV SÜD erklärt, welche Informationen künftig auf den Verpackungen zu finden sein werden.

Das Tierwohl in der Nutztierhaltung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiges Anliegen. Laut Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 2023 interessieren sich 80 Prozent der Befragten für die Haltung der Tiere, aus denen das entsprechende Produkt hergestellt wurde. Die im August letzten Jahres in Kraft getretene, verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung hat zum Ziel, Tierhaltungsformen klar und transparent zu darzustellen.



Staatliches Siegel – zunächst für Schweine

Das staatliche schwarz-weiße Haltungssiegel werden Verbraucherinnen und Verbraucher voraussichtlich ab Sommer 2025 zuerst auf frischem Schweinefleisch aus Deutschland finden können, wenn es gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt verkauft wird. Im Lebensmittelhandel – egal ob stationär oder online – und den Fleischereifachgeschäften müssen dann fünf Haltungsstufen deklariert werden, wobei Stufe 5 für Bio-Haltung steht. Ausschlaggebend dafür ist die Haltungsform während der Mast der Tiere. Zuchtbetriebe müssen bereits bis August 2024 umfassende Angabe zu den Haltungsbedingungen an die zuständigen Behörden liefern. Erst nach einer behördlichen Prüfung darf das Siegel dann genutzt werden.
 

 

Etablierte privatwirtschaftliche Label bleiben

Tierwohl-Label sind für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland aber nichts neues. Es gibt freiwillige privatwirtschaftliche Kennzeichnungen, wie beispielsweise das vierfarbige Haltungsform-Label. Teilnehmende Betriebe kennzeichnen damit seit April 2019 vier verschiedene Haltungsformen. Im Sommer 2024 soll für die bisher in der Kategorie 4 geführten Biohaltung eine fünfte hinzukommen.
Künftig werden sich private Siegel und gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung ergänzen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden somit das altbekannte Haltungsform-Siegel und das neue staatliche Tierhaltungssiegel auf den Produkten finden.
 

Freiwillige Zertifizierungen für Lebensmittelqualität

Nicht nur Transparenz bei der Haltungsform, sondern auch Qualität in der gesamten Produktionskette sind für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in der Lebensmittelproduktion und -vertrieb durch Zertifizierungen nach freiwilligen Standards des QS-Systems. „Die freiwilligen Standards ergänzen die gesetzlichen Regelungen um wichtige Qualitätsaspekte“, erklärt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. „Auch diese Prüfzeichen finden Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin neben den genannten Tierhaltungs-Labeln auf den Lebensmitteln.“

Ergänzende Informationen
Tabelle: Die Merkmale vom freiwilligen Haltungsform-Label und staatlichem Tierhaltungssiegel im Vergleich

 Haltungsform-Label 

 Staatliches Tierhaltungssiegel

 

Träger 

Gesellschaft zur Förderung des
Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung

Sichtbarkeit auf Produkten

Seit April 2019 im Lebensmittelhandel

Voraussichtlich im Sommer 2025 im Lebensmitteleinzelhandel

Haltungsstufen

1: Stallhaltung (rot),

2: Stallhaltung plus (blau)

3: Außenklima (gelb)

4: Premium (Grün; bisher inkl. Bio))

5: Bio (ab Sommer 2025) Stall

 

Stall + Platz

Frischluftstall

Auslauf/Weide

Bio

Informationen zur Haltung des Tiers

Haltungsform des Tieres ist jeweils groß hervorgehoben; Angabe der Internetadresse für konkrete Informationen zu den Haltungsstufen

Haltungsform des Tieres ist jeweils schwarz auf weißem Grund hervorgehoben. Angabe eines Barcodes für konkrete Informationen zu den Haltungsstufen

Gültigkeitsbereich 

Alle in zertifizierten Markenfleischprogrammen teilnehmenden Unternehmen; für frisches Fleisch und verarbeitete Produkte vom Schwein, Rind, Geflügel und Kaninchen.

Bisher Fleisch von Schweinen, bezogen auf den Herstellungsschritt „Schweinemast“

Sonstiges 

Einbezogen sind auch andere Standardgeber (z.B. Initiative Tierwohl, Deutscher Tierschutzbund) sowie Milch und Milchprodukte.

Schrittweise werden andere Vermarktungswege wie Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sowie andere Tierarten in die neue Kennzeichnung aufgenommen.

 

 

Hinweis: Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD für Lebensmittelsicherheit unter www.tuvsud.com/lebensmittel.